Leichtkraftrad- und Mottorrad­führerschein

Du möchtest eine zeitgemäße Freizeitbeschäftigung? Den Fahrtwind spüren, den Motor hören, das Kurvengefühl aktiv erleben - Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel.

Bei uns findest du die passenden Spezialisten deinen Traum zu verwirklichen und alle dazugehörigen Informationen.

Leistungs­unbeschränktes Kraftrad (Klasse A)

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Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Hier findest du weitere Informationen:

Leichtkraftrad (Klasse A1)

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Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Beinhaltet Klasse: AM

Hier findest du weitere Informationen:

Leistungs­beschränktes Kraftrad (Klasse A2)

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Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Beinhaltet Klasse: A1, AM

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

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