LKW-­Führerschein

Ob du ein großes Wohnmobil, einen Krankenwagen oder einen Feuerwehrwagen fahren willst, wir verhelfen dir zum passenden Führerschein.
Auch diejenigen, die beruflich LKW fahren wollen, werden bei uns bestens betreut.

Leichtere LKW (Klasse C1)

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Mittlere LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A (Motorrad unf Mofa) – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S

Hier findest du weitere Informationen:

Leichtere LKW mit Anhänger (Klasse C1E)

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Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Mindestalter: 18
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE, D1E bei Besitz von D1

Hier findest du weitere Informationen:

Schwerere LKW (Klasse C)

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Schwere LKW

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1

Hier findest du weitere Informationen:

Schwerere Lastzüge (Klasse CE)

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Lastzug

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: JA, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

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