Mofa, Roller & Moped

Mofa-­Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Hier findest du weitere Informationen:

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: KEINE

Hier findest du weitere Informationen: