FAQ

Hier findest du die häufigsten Fragen und ihre Antworten - vielleicht ist auch deine dabei?
Wenn nicht melde dich einfach bei uns und wir beantworten sie dir!

Zur Anmeldung

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Was muss ich machen?

Mache telefonisch einen Termin für deine Anmeldung aus, sende uns das Anmeldeformular ausgefüllt per E-Mail zurück und lies die Einlassvoraussetzungen (> Für Fahrschüler > Corona-Informationen) aufmerksam durch.

Was benötige ich zur Anmeldung?

Deine Selbstauskunft (> Für Fahrschüler > Corona-Informationen), deinen Ausweis und falls vorhanden deinen gültigen Führerschein. Ferner solltest Du dich um ein Biometrisches Passbild sowie um eine Unterweisung von mind. 9 Unterrichtseinheiten in Erster Hilfe kümmern.

Was habe ich nach der Anmeldung zu machen?

Deinen Vertrag, solltest Du noch nicht volljährig sein, von beiden Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und an uns zurückgeben.

Den Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis musst Du bei der Gemeinde abstempeln lassen und mit folgenden Unterlagen

(Passbild, Erste-Hilfe-Bescheinigung

sowie beim begleiteten Fahren mit 17 das komplett ausgefüllte Beiblatt mit den Ausweis- und Führerscheinkopien deiner Begleitpersonen

und beim LKW das ärztliche Attest)

bei uns abgeben.

Zur Theorie-Ausbildung

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Wann kann ich zum Theorie-Unterricht kommen?

Immer Dienstag und Donnerstag derzeit bitte erst um 18.55 Uhr wegen der Corona-Bestimmungen.

Muss ich mich anmelden?

Ja, da wir derzeit nur 18 Plätze anbieten dürfen.

Wie melde ich mich an?

Immer online auf unserem Unterrichtskalender mit Platzbuchung.

Darf ich mehrere Themen im voraus buchen?

Ja, wir bitten sogar darum, da es uns eine Übersicht verschafft und wir evtl. einen Zusatztermin öffnen.

Muss ich was mitbringen?

Nein, aber du darfst gerne das Lehrbuch, welches du bei uns erwerben kannst, mitbringen um Dir Notizen zum Thema zu machen.

Darf ich mir was zum essen mitnehmen?

Bitte habe Verständnis, dass dies nicht möglich ist. Auch alkoholische Getränke oder geruchsintensive Gegenstände solltest Du zu Hause lassen.

Zur Praxis-Ausbildung

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Zur Prüfung

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Was ist die optimierte Fahrerlaubnisprüfung?

Ab 01.01.2021 wird die optimierte Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) eingeführt

Haben Sie Post in Form eines „Kostenvorschusses“ von TÜV SÜD erhalten?

Dann kann Ihnen das folgende Video in knapp 2 Minuten erklären, was zu tun ist, um schnell und unkompliziert an Ihre Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung zu kommen.

Wie lang ist die Dauer der praktischen Prüfung?

Zum Führerschein

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Was muss ich zum neuen EU-Führer­schein wissen?

Der neue EU-Führerschein

Begrenzte Gültigkeitsfristen

In vielen Ländern wird der Führerschein als sicheres Ausweisdokument genutzt. Um diese Funktion optimal erfüllen zu können, müssen die persönlichen Dokumentendaten regelmäßig aktualisiert werden. Das kann nur über eine begrenzte Gültigkeitsfrist gewährleistet werden. Deshalb wird künftig auch der deutsche Führerschein nach Ablauf von 15 Jahren durch ein neues Dokument ersetzt.

Alte Fahrerlaubnisse bleiben gültig

Beim Umtausch alter Führerscheine (möglich bis Januar 2033) werden die Fahrerlaubnisklassen verwaltungstechnisch umgestellt. Dabei bleiben alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen uneingeschränkt erhalten.

Keine zusätzlichen Prüfungen

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Diese gelten - wie bisher - ausschließlich für Personengruppen, die zum Beispiel als Berufskraftfahrer besondere Verantwortung im Straßenverkehr tragen.

Überall sicher unterwegs

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fälschungsschutz der europäischen Führerscheine zu verbessern, werden die Sicherheitsmerkmale europaweit angepasst. Darüberhinaus bleibt alles beim "Alten" - auch bei der Gebühr ändert sich nichts. Die Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen findet sich auf der Rückseite des Führerscheins.

Europaweit gültige Fahrzeugklassen

Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt alles wie gehabt. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Beim Umtausch des alten in einen neuen EU-Kartenführerschein werden die bereits besehenden Fahrerlaubnisklassen entsprechend der neuen Systematik eingetragen.

Für die Fahrerlaubnisklassen gelten ab 19. Januar 2013 folgende wesentliche Änderungen:

  • die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden durch die Klasse AM ersetzt.
  • die bisher gültigen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen A1, A und B werden den europaweit gültigen Richtlinien angepasst.
  • für Krafträder mit einer Motorleistung von unter 35 kW wird die neue, leistungsbeschränkte Fahrerlaubnisklasse A2 eingeführt
  • für alle weiteren Zweirad-Fahrerlaubnisklassen gilt künftig eine stufenweise Zugangsregelung, um Fahranfängern einen schrittweisen Erfahrungsaufbau zu ermöglichen.

Zum Verkehrsrecht

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